Remit 2 – Anhebung der Strafdrohungen

Remit 2 – Anhebung der Strafdrohungen

Die Remit verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt, also jedem Markt in der Union, auf dem Energiegroßhandelsprodukte gehandelt werden. Diese Produkte umfassten nach der Urfassung der Verordnung Verträge für die Versorgung mit Strom oder Erdgas, deren Lieferung in der Union erfolgt. Auch umfasst die Verordnung Verträge, die den Transport von Strom oder Erdgas in der Union betreffen sowie Derivate auf den Transport von Strom oder Erdgas in der Union.