Europäische Sammelklage – nun auch in Österreich in Kraft

Europäische Sammelklage – nun auch in Österreich in Kraft

Die Verbandsklage ist keine Gruppenklage, wie aus dem anglo-amerikanischen Raum bekannt; vielmehr kann diese lediglich von Qualifizierten Einrichtungen und ausschließlich zum Schutz kollektiver Interessen von Verbrauchern erhoben werden. Neu eingeführt werden zwei Arten von Klagen: (i) Verbandsklage auf Unterlassung und (ii) Verbandsklage auf Abhilfe. Das Verfahren über die Verbandsklage auf Unterlassung läuft grundsätzlich wie ein bisheriges Verbandsverfahren ab. Voraussetzung für das Bestehen eines Unterlassungsanspruches ist die Wiederholungsgefahr. 

Das neue Verbandsklageverfahren (deloitte.com)